- Entschuldigungen können handschriftlich oder am PC erstellt werden
- Müssen immer unterschrieben werden
- Spätestens am 3. Fehltag in der Verwaltung vorlegen
- Ab dem 3. Fehltag zusätzlich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erforderlich
- Bei Klassenarbeiten grundsätzlich ärztliche AU notwendig